Bereits zum zweiten Mal referierte unser Mitglied und Vorstand Patrick Markert, Inhaber von BÜTTNER & MARKERT Rechtsanwälte aus Mellrichstadt, über seine Tätigkeit. Dieses Mal war das Unterhaltsrecht und im speziellen der Elternunterhalt, also der Unterhaltsanspruch gegenüber den eigenen Kindern, Gegenstand seines Vortrages. 

Die verschiedenen Unterhaltsansprüche

Zunächst gab uns Rechtsanwalt Markert einen Überblick über die verschiedenen Unterhaltsansprüche. So erläuterte er uns z. B. die Unterschiede beim Kindesunterhalt zwischen minderjährigen, volljährig privilegierten und sonstigen volljährigen Kindern und ging auf den Ehegattenunterhalt ein. Hierbei differenzierte er zwischen dem Trennungsunterhalt, vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung, und dem nachehelichen Unterhalt. Das Thema Trennung nahm unser Vorstand zum Anlass, die populärsten Streitthemen zu skizzieren.

Der Elternunterhalt

Danach kam er zum Schwerpunkt seines Vortrages, dem Elternunterhalt. Oft reicht die Rente nicht aus, die finanziellen Lasten im Alter zu tragen. Müssen Eltern gar in einem Heim untergebracht werden, reicht deren verfügbares Einkommen häufig nicht aus, die Kosten der Unterbringung zu bezahlen. Wenn der Staat einspringt und die immensen Pflegekosten aufbringt, konfrontiert er die Kinder und Angehörigen des Bedürftigen mit den Vorleistungen und prüft, ob er ggf. Regressforderungen durchsetzen kann. Die bestehende Rechtslage ist nicht einfach zu durchblicken, sodass eine große Verunsicherung bei Kindern und Angehörigen herrscht. Dennoch gelang es Rechtsanwalt Markert, insbesondere unter Einbeziehung eines geeigneten Rechenbeispiels, Verständnis für dieses wichtige Thema zu schaffen, mit dem die meisten Menschen früher oder später, oft überraschend, konfrontiert werden.
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